Seitenbereiche

Willenskraft
Die Stärke für Ihren Erfolg

Leistung
Die Energie für Ihren Erfolg

Ausdauer
Basis für Ihren Erfolg

Inhalt

Arbeitszimmer: Private Mitbenutzung ist steuerschädlich

Arbeitszimmer: Private Mitbenutzung ist steuerschädlich

/aktuelles/news/

Werbungskostenabzug:

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können unter den Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden, dass die private Mitbenutzung nur von untergeordneter Bedeutung ist. Als Maßstab für die „untergeordnete Bedeutung“ gilt ein Anteil von weniger als 10 %. Bei der Frage, ob der 10 %-Anteil erreicht sein kann oder nicht, kommt es auf bestimmte Beweisanzeichen an, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg, jüngst entschieden hat (Urteil v. 2.2.2011, 7 K 2005/08).

Urteil:

Das Gericht führte hierzu auf, dass, wenn eine Trennung des Arbeitszimmers von den Privaträumen nicht gegeben sei, nicht davon gesprochen werden kann, dass eine private Mitbenutzung von nur untergeordneter Bedeutung vorliegt. Im Streitfall bildete das Arbeitszimmer den alleinigen Zugang zu Garten und Terrasse (z.B. Durchgangszimmer). Die Richter ließen die Schutzbehauptung des Klägers, er würde den Garten über die Haustüre erreichen, ebenso wenig gelten als seine Berufung auf die neueste Bundesfinanzhof-Rechtsprechung zu den Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen.

Arbeitszimmerkosten nicht aufteilbar:

Das FG begründete die Nichtaufteilbarkeit der Arbeitszimmerkosten damit, dass diese Kosten im Gegensatz zu den Reisekosten zu den nicht aufteilbaren unverzichtbaren Aufwendungen für die Lebensführung gehörten. Derartige Aufwendungen seien nach Maßgabe des subjektiven Nettoprinzips durch die Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums pauschal abgegolten.

Stand: 12. Juni 2011

Bild: Andrey Kiselev - Fotolia.com

Über uns: Seit 1960 sind wir Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Pirmasens. Profitieren Sie von unserer geprüften Qualität in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung (u.a. Lebensmittelrecht) und Lohnbuchhaltung!

Meyer & Partner GbR Steuer- & Anwaltskanzlei

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.