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Gleiche Steuern für alle EU-Kapitalgesellschaften

Gleiche Steuern für alle EU-Kapitalgesellschaften

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Einheitliche Unternehmenssteuern

Seit mehreren Jahren wird von den EU-Mitgliedstaaten das gemeinsame Ziel verfolgt, für Unternehmen und potenzielle Investoren gleiche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über eine „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) ist nun ein erster wesentlicher Schritt in diese Richtung. Der Vorschlag wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert.

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung soll nach dem Richtlinienvorschlag nicht durch Aufstellung einer Steuerbilanz erfolgen, wie dies in Deutschland, Österreich und diversen anderen EU-Ländern der Fall ist, sondern anhand einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Diese soll autonom erfolgen, also ohne diverse Maßgeblichkeitsprinzipien zwischen Handels- und Steuerrecht.

Abschreibungen/Verluste

Abschreibungen sollen nach dem Entwurf bis auf wenige Ausnahmen (Gebäude, langlebige Sachanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) in einem Sammelposten erfolgen. Verluste sollen unbeschränkt verrechnet, vor- oder zurückgetragen werden können.

Gruppenbesteuerung

Gewinne und Verluste innerhalb einer Gruppe sollen unter Neutralisierung aller Innentransaktionen der Gruppenmitglieder bei der obersten Gruppengesellschaft, die in der EU ansässig ist, zusammengefasst werden. Der so ermittelte Gewinn soll dann anhand eines Aufteilungsschlüssels unter den Gruppenmitgliedern verteilt werden. Dadurch würde die gesamte in Deutschland übliche Verrechnungspreisproblematik wegfallen.

Stand: 12. Oktober 2012

Bild: Stauke - Fotolia.com

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