Seitenbereiche

Willenskraft
Die Stärke für Ihren Erfolg

Leistung
Die Energie für Ihren Erfolg

Ausdauer
Basis für Ihren Erfolg

Inhalt

Zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlicher Belastung

Zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlicher Belastung

/aktuelles/news/

Zumutbare Eigenbelastung

Steuerpflichtige können Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen nur insoweit steuerlich geltend machen, wenn diese eine bestimmte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Eigenbelastung errechnet sich unter Berücksichtigung der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte sowie der Anzahl an Kindern, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.

Der Fall

Im Urteilsfall sind einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung entstanden. Diese lagen insgesamt unter der zumutbaren Eigenbelastung und konnten deshalb nicht steuerlich geltend gemacht werden. Unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum subjektiven Nettoprinzip für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung erhob der Steuerpflichtige Klage.

Das Urteil

Die Klage hatte keinen Erfolg. Denn das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält die gegenwärtige Regelung für nicht verfassungswidrig (Urt. v. 6.9.2012, 4 K 1970/10). Das Urteil ist rechtskräftig; Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit

Bisher geführte Einsprüche unter Bezug auf dieses Urteil bleiben erfolglos. An den Voraussetzungen zur Abziehbarkeit außergewöhnlicher Belastungen ändert sich nichts.

Stand: 12. Oktober 2012

Bild: Schlierner - Fotolia.com

Über uns: Seit 1960 sind wir Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Pirmasens. Profitieren Sie von unserer geprüften Qualität in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung (u.a. Lebensmittelrecht) und Lohnbuchhaltung!

Meyer & Partner GbR Steuer- & Anwaltskanzlei

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.