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Beratung Lebensmittel-Einzelhändler
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist seit Gründung der Kanzlei, also seit über 50 Jahren, die Betreuung von selbständigen Lebensmittel-Einzelhändlern.
Wir beraten Kaufleute verschiedener Handelsketten mit unterschiedlichen Sortimentsausprägungen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Betreuung. Durch unsere langjährige Branchenkenntnis können wir spezielle Auswertungen wie z.B. Abteilungsinventuren, Abteilungserfolgsrechnungen, branchenspezifische kurzfristige Erfolgsrechnungen und Rentabilitätsanalysen für Lebensmittel-Märkte anbieten. Wir haben diese Auswertungen maßgeblich mit entwickelt und waren mit unserer Kanzlei über Jahrzehnte in verschiedenen Gremien, die sich mit der Branche beschäftigen, vertreten, so z.B. im Vorstand des Vereins der Betriebsberater e.V. Düsseldorf und im nationalen Ausschuss für Betriebswirtschaft und Organisation der DHV SPAR in Hamburg.
Neben den besonderen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten wir unsere Mandanten auch zu den spezifischen arbeitsrechtlichen Problemen der Branche, wie z. B. Haftung für Kassenfehlbeträge, Taschenkontrollen von Mitarbeitern, Arbeitszeitfragen und Tarifrecht.
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